Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde
Scheidungsurkunde für ausländische Behörden
Wir bei Freiburg Translate übernehmen gerne die Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Scheidungsurkunde. Die Scheidungsurkunde muss der deutschen oder ausländischen Behörde vorgelegt werden, falls Sie sich vorhaben sich im Ausland scheiden zulassen oder erneut heiraten möchten. Die Übersetzung wird allerdings nur akzeptiert, falls sie beglaubigt ist. Allerdings ist nur eine Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk eine/r/s vereidigten Übersetzer/in rechtskräftig. Für bestimmte Verfahren in bestimmten Ländern kann die Legalisierung der Unterschrift des Übersetzers durch einen Registrar erforderlich sein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine weitere Beratung.
Unsere Leistungen
Wir verfügen über ein weites Netzwerk von vereidigten Übersetzer/innen, die Ihnen hochwertige beglaubigte Übersetzungen Ihrer Scheidungsurkunde anfertigen können. Wir bieten nicht nur beliebte Sprachkombinationen wie von Englisch-Deutsch oder Französisch-Deutsch an, sondern auch noch in 50 weiteren Sprachen mit etwa 150 weiteren Sprachkombinationen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden weltweit anerkannt, sodass Sie sie bei Behörden, Ämtern oder Gerichten vorlegen können.
Scheidungsurkunde online bestellen
Eine beglaubigte Übersetzung für Ihrer Scheidungsurkunde, können Sie ganz einfach online in Auftrag geben. Dazu müssen Sie lediglich Ihre gescannten Urkunden der Übersetzung beifügen, in dem Sie oben auf die Schaltfläche “hinzufügen” klicken. Wählen Sie im Warenkorb die Anzahl der erstellten Seiten aus und bestätigen Sie danach Ihre Bestellung
Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Übersetzung fertig ist. Nachdem Sie die E-Mail erhalten haben, können Sie sofort eine Kopie Ihrer Übersetzung herunterladen. Das Original ist bereits an die Post übergeben worden, wenn Sie die E-Mail erhalten. Die Kosten für das Porto eines verfolgten Briefes sind im Preis inbegriffen.
Unser Rat:
Es ist sehr wichtig zu wissen ob eine beglaubigte Übersetzung von Anfang an notwendig ist oder nicht, weil der Wert und die Frist der Umsetzung sich deutlich von denjenigen einer nichtbeglaubigten Übersetzung (allgemeiner genannt „freie Übersetzung“ unterscheiden.