Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde

Scheidungsurkunde für ausländische Behörden

Wir bei Freiburg Translate übernehmen gerne die Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Scheidungsurkunde. Die Scheidungsurkunde muss der deutschen oder ausländischen Behörde vorgelegt werden, falls Sie sich vorhaben sich im Ausland scheiden zulassen oder erneut heiraten möchten. Die Übersetzung wird allerdings nur akzeptiert, falls sie beglaubigt ist. Allerdings ist nur eine Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk eine/r/s vereidigten Übersetzer/in rechtskräftig. Für bestimmte Verfahren in bestimmten Ländern kann die Legalisierung der Unterschrift des Übersetzers durch einen Registrar erforderlich sein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine weitere Beratung.

Unsere Leistungen 

Wir verfügen über ein weites Netzwerk von vereidigten Übersetzer/innen, die Ihnen hochwertige beglaubigte Übersetzungen Ihrer Scheidungsurkunde anfertigen können. Wir bieten nicht nur beliebte Sprachkombinationen wie von Englisch-Deutsch oder Französisch-Deutsch an, sondern auch noch in 50 weiteren Sprachen mit etwa 150 weiteren Sprachkombinationen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden weltweit anerkannt, sodass Sie sie bei Behörden, Ämtern oder Gerichten vorlegen können.

Scheidungsurkunde online bestellen

Eine beglaubigte Übersetzung für Ihrer Scheidungsurkunde, können Sie ganz einfach online in Auftrag geben. Dazu müssen Sie lediglich Ihre gescannten Urkunden der Übersetzung beifügen, in dem Sie oben auf die Schaltfläche “hinzufügen” klicken. Wählen Sie im Warenkorb die Anzahl der erstellten Seiten aus und bestätigen Sie danach Ihre Bestellung

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Übersetzung fertig ist. Nachdem Sie die E-Mail erhalten haben, können Sie sofort eine Kopie Ihrer Übersetzung herunterladen. Das Original ist bereits an die Post übergeben worden, wenn Sie die E-Mail erhalten. Die Kosten für das Porto eines verfolgten Briefes sind im Preis inbegriffen.

Unser Rat:

Es ist sehr wichtig zu wissen ob eine beglaubigte Übersetzung von Anfang an notwendig ist oder nicht, weil der Wert und die Frist der Umsetzung sich deutlich von denjenigen einer nichtbeglaubigten Übersetzung (allgemeiner genannt „freie Übersetzung“ unterscheiden.
Dein Freiburg Translate Team
Vorteile von unserem Übersetzungsbüro München

Handelsregisterauszug

Beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs für Unternehmen und zur Gewerbeanmeldung im Ausland.

Arbeitszeugnis

Beglaubigte Übersetzung Ihres Arbeitszeugnisses. Empfehlungsschreiben des Arbeitsgebers.

Führungszeugnis

Beglaubigte Übersetzung des polizeilichen Führungszeugnisses. Strafregisterauszug für Verwaltungsverfahren im Ausland.

Abiturzeugnis

Beglaubigte Übersetzung des Abiturzeugnisses. Bewerbungen im Ausland. Arbeit, Universität, etc.

Reisepass

Beglaubigte Übersetzung des Reisepass. Ausweispapiere zum Reisen im Ausland.

Geburtsurkunde

Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde. Personenstandsurkunde zum Leben im Ausland.

Heiratsurkunde

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde. Ehe weltweit anerkennen lassen.

Arbeitsverträge

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Arbeitsverträge. Für neue Geschäftsbeziehungen und internationale Unternehmen.

Praktikumsbescheinigung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Praktikumsbescheinigung. Empfehlungsschreiben für Bewerbungen im Ausland.

Scheidungsurkunde

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde. Für Behörden und Gerichte im Ausland.

Ehefähigkeitszeugnis

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Ehefähigkeit. Bestätigung für Standesämter zum Heiraten im Ausland.

Notarielle Urkunden

Beglaubigte Übersetzung Ihrer notariellen Urkunden. Gerichtsverfahren im Ausland.