Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den europäischen Übersetzungsstandards
Die Norm DIN EN 15038 ist im Mai 2006 erschienen. Es handelt sich um eine Norm für Übersetzungsdienstleister. Sie bezieht sich auf „den Kernprozess Übersetzen sowie sämtliche weiteren Aspekte, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, einschließlich Qualitätssicherung und Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit“. Die wichtigsten Inhaltspunkte der Norm sind kurzgefasst die Definition des Übersetzungsprozesses , laut der die eigentliche Übersetzung eine von vielen Phasen darstellt, und die Qualität nur nach dem Korrekturlesen durch eine Person gewährleistet werden kann, bei der es sich nicht um den Übersetzer handelt. Außerdem beinhaltet die Norm die Präzisierung der beruflichen Kompetenzen einer jeden am Übersetzungsprozess beteiligten Person, hauptsächlich von Übersetzern, Korrektoren und fachlichen Prüfern.
Die EN 15038 wurde, wie oben bereits erwähnt, im Jahr 2006 veröffentlicht. Nach 5 Jahren werden Normen regulär einer Überprüfung unterzogen. DIN EN ISO 17100 ist eine internationale Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleister, die seit 2015 die europäische Norm DIN EN 15038 von 2006 aufhebt und ersetzt. Die Struktur der ISO 17100 orientiert sich jetzt an den Abläufen üblicher Übersetzungsprozesse. Wichtig: in der ISO 17100 bleibt die verpflichtende Durchführung einer Revision nach dem 4-Augen-Prinzip. Die Durchführung einer fachlichen Prüfung bleibt aber optional. Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass es am Ende eine Überprüfung des Übersetzungsprojekts vor Auslieferung gibt.
Die Europäische Norm für Übersetzungsdienstleistungen EN 15038, die am 1. August 2006 in Kraft getreten ist und in Deutschland die DIN 2345 abgelöst hat, erwähnt im Abschnitt „Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsdienstleister“ die Dienstleistungsspezifikation, die in der Vereinbarung zwischen beiden Parteien enthalten ist und für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Klar definierte Arbeitsanweisungen in der Dienstleistungsspezifikation seitens des Auftraggebers sind für das optimale Verständnis zwischen beiden Parteien von großer Bedeutung. Der Ausgangstext liegt in der Verantwortung des Auftraggebers und sollte eine explizit artikulierte Vorlage darstellen und in allen semantischen Hinsichten verbindlich sein. Besteht nicht der ausdrückliche Wunsch seitens des Auftraggebers, ist es nicht Aufgabe des Übersetzers, in den Inhalt der Vorlage einzugreifen. Eine Übersetzung spiegelt im Idealfall das Qualitätsprofil der Vorlage wider.
Zur Vermeidung von Fehlern und Ungenauigkeiten erfordern Texte eine genaue Abklärung. Damit die Übersetzung der Intention des Auftraggebers möglichst gut entspricht, ist dessen Kooperation notwendig. Der Spezifikationsgrad eines Auftrages bzw. einer Dienstleistung reicht von einer einfachen Präzisierung über eine eventuell kommentierte Ergänzung bis hin zur zusätzlichen Aufgabe einer Neubearbeitung oder sogar einer selbständigen fremdsprachlichen Texterstellung nach inhaltlichen Vorgaben.
Unser Rat:
Es ist sehr wichtig zu wissen ob eine beglaubigte Übersetzung von Anfang an notwendig ist oder nicht, weil der Wert und die Frist der Umsetzung sich deutlich von denjenigen einer nichtbeglaubigten Übersetzung (allgemeiner genannt „freie Übersetzung“ unterscheiden.