I. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR FACHLEUTE UND EINZELPERSONEN
ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
Die folgenden Definitionen gelten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) :
Freiburg Translate:
Kunde: Die juristische Person, die in Ausübung eines Berufes oder einer Firma handelt, oder die natürliche Person, die als Verbraucher qualifiziert ist und mit Freiburg Translate einen Vertrag über die Bereitstellung von Übersetzungen, Dolmetschern, Telefon-Dolmetschern, Sprachaufnahmen, Untertiteln und Transkriptionen von Audiodateien abschließt.
Dienstleistung(en) / Bereitstellung(en): Die Übersetzung, das Dolmetschen, das Telefondolmetschen, die Synchronisierung (Voice over und Voice-over), die Untertitelung und die Transkription von Audiodateien, die dem Kunden von Freiburg Translate im Rahmen eines Angebots oder eines zwischen Freiburg Translate und dem Kunden geschlossenen Vertrags vorgeschlagen werden.
Vertrag: Der zwischen Freiburg Translate und dem Kunden abgeschlossene Vertrag, dessen Gegenstand die Bereitstellung von Übersetzung, Dolmetschen, Telefondolmetschen, Voice over, Synchronisierung, Untertitelung und Transkription von Audiodateien durch Freiburg Translate zu einem vom Kunden zu zahlenden Preis ist.
ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSBEREICH
Diese AGB bilden die alleinige Basis der Beziehung zwischen den Parteien. Sie können auf der Freiburg Translate-Website eingesehen werden: https://www.freiburg-translate.de
Ihr Zweck ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Freiburg Translate dem Kunden auf Anfrage über die Website von Freiburg Translate per E-Mail oder auf Papier die Dienste für die Bereitstellung von Übersetzungen, Dolmetschern, Telefon-Dolmetschern, Sprachaufnahmen, Untertiteln und Transkriptionen von Audiodateien zur Verfügung stellt.
Der Kunde erklärt, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat, bevor das Bestellverfahren durchgeführt wird. Er erkennt auch an, dass er über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um die von Freiburg Translate angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und zu erwerben.
Diese AGB gelten in ihrer Gesamtheit unter den in Artikel 19 genannten Bedingungen und insbesondere ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle von Freiburg Translate für Kunden erbrachten Dienstleistungen, unabhängig von den Klauseln, die auf den Dokumenten des Kunden erscheinen können, insbesondere den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Es wird ferner erklärt, dass diese AGB jederzeit in der Zukunft geändert werden können. In einem solchen Fall informiert Freiburg Translate den Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung Widerspruch erhebt, gilt die eingetretene Änderung als stillschweigend angenommen.
ARTIKEL 3 – BESTELLUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
Mündliche und schriftliche Angebote von Freiburg Translate sind nicht bindend. Unter Angeboten versteht man insbesondere Anhänge wie Preislisten, Broschüren und andere Informationen, die sich auf die von Freiburg Translate angebotenen Dienstleistungen beziehen und dem Kunden schriftlich oder mündlich zur Kenntnis gebracht werden.
Der Kunde wählt die Dienstleistungen aus, die er bestellen möchte. Es wird festgelegt, dass die Auswahl und der Kauf einer Dienstleistung in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt. Es ist daher Sache des Kunden, die Richtigkeit der Bestellung zu überprüfen, bevor er sie schriftlich per E-Mail, Fax oder Post an Freiburg Translate sendet.
Der Verkauf von Dienstleistungen ist nur dann vollkommen im Sinne des Artikels 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde und dieser vom Kunden ausdrücklich durch eine Bestellung und die Zahlung der vom Kunden zur Bestätigung der Bestellung verlangten Anzahlung durch Freiburg Translate akzeptiert wird. Die vom Kunden verlangte Kaution kann in keinem Fall als Kaution qualifiziert werden.
Der Kostenvoranschlag ist 30 Kalendertage lang gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Gemäß den in Artikel 17 dieses Artikels festgelegten Bedingungen gibt der Kostenvoranschlag den vom Kunden zu zahlenden Betrag der Anzahlung, die Ausführungszeit und die Lieferbedingungen an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde, der den Auftrag nicht gemäß den Bedingungen des Angebots von Freiburg Translate bestätigt hat, von Freiburg Translate keine der Leistungen, die Gegenstand des Angebots sind, verlangen kann. Darüber hinaus kann das Angebot, das vom Kunden nicht innerhalb von 48 Stunden nach seiner Erstellung durch Freiburg Translate bestätigt wird, eine Anpassung der Frist für die Ausführung der Dienstleistung erfordern, ohne dass die Änderung der Frist zur Zahlung einer Entschädigung durch Freiburg Translate führt.
ARTIKEL 4 – BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKERSTATTUNG DER ANZAHLUNG, DIE BEI DER BESTELLBESTÄTIGUNG BEZAHLT WURDE
Jede Bestellung, die vom Kunden in den in Artikel 3 ausdrücklich vorgesehenen Formen und Bedingungen bestätigt wird, führt zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen unter den in Artikel 5 vorgesehenen Bedingungen, ohne dass der Kunde von seiner Bestellung zurücktreten oder diese stornieren und insbesondere die Rückzahlung der bei der Bestätigung der Bestellung geleisteten Anzahlung verlangen kann.
Sollte Freiburg Translate nach Bestätigung der Bestellung durch den Kunden in den in Artikel 3 ausdrücklich vorgesehenen Formen und Bedingungen nicht mehr in der Lage sein, die Dienstleistungen gemäß dem vom Kunden mitgeteilten und akzeptierten Kostenvoranschlag zu erbringen, wird Freiburg Translate :
Zunächst wird dem Kunden ein neuer Kostenvoranschlag unterbreitet, den er annehmen oder ablehnen kann; zweitens, und nur im Falle der Weigerung des Kunden, das neue Angebot zu akzeptieren, wird die vom Kunden gezahlte Kaution sofort zurückerstattet, ohne dass der Kunde eine zusätzliche Entschädigung fordern kann.
ARTIKEL 5 – PREISE
Die Dienstleistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Tarifen von Freiburg Translate erbracht, entsprechend dem zuvor von Freiburg Translate erstellten und vom Kunden unter den in Artikel 3 dieses Vertrags festgelegten Bedingungen akzeptierten Kostenvoranschlag. Die Preise sind in Euro ausgedrückt und beinhalten die Mehrwertsteuer für Privatpersonen; für professionelle Kunden sind sie ohne Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird von Freiburg Translate erstellt und dem Kunden bei der Bereitstellung der bestellten Dienstleistungen ausgehändigt. Freiburg Translate behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise jederzeit vor Vertragsabschluss zu ändern. Die Änderung der vereinbarten Preise kann auch jederzeit während der Ausführung des Vertrags erfolgen, wenn der Kunde die erteilte Bestellung ändert. Bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages ist Freiburg Translate berechtigt, die vereinbarten Preise um die Kosten zu erhöhen, die sich aus den Maßnahmen der Behörden ergeben.
ARTIKEL 6 – BEDINGUNGEN FÜR DIE ABRECHNUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
In Übereinstimmung mit Artikel 3 und 5 wird der Preis für die Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Voraus zu zahlenden Angebots festgelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Anzahlung auf den Gesamtpreis der Dienstleistungen wird bei der Bestätigung der Bestellung verlangt und der Restbetrag wird vor Beginn der Dienstleistungen fällig. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde den vollen Preis der Dienstleistungen vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen und spätestens an dem für die Erbringung der genannten Dienstleistungen vorgesehenen Tag bezahlt haben. Im Falle der nicht vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen am Tag ihrer Bereitstellung gilt die Anzahlung als endgültig von Freiburg Translate erworben. Darüber hinaus behält sich Freiburg Translate das Recht vor, die Dienstleistungen nicht zu erbringen und die vollständige Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Rechtsweg zu fordern.
Jeder Zahlungsverzug führt automatisch zur Anwendung von Verzugsstrafen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes und einer pauschalen Entschädigung für die Rückforderungskosten in Höhe von 40 Euro (Art. L.441-6 und D.441-5 des französischen Handelsgesetzbuches). Wenn die entstandenen Rückgewinnungskosten höher sind als der Betrag dieser Pauschalentschädigung, kann ALPHATRAD in begründeten Fällen eine zusätzliche Entschädigung verlangen (Art. 441-6 Absatz 12 des französischen Handelsgesetzes).
ARTIKEL 7 – ERFÜLLUNG DES VERTRAGS
Alle Aufträge werden ausschließlich von Freiburg Translate angenommen und ausgeführt, auch wenn die ausdrückliche oder implizite Absicht besteht, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person innerhalb von Freiburg Translate ausgeführt wird. Nach Vertragsabschluss führt Freiburg Translate die Übersetzungsarbeiten gemäß den mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Spezifikationen aus.
Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun oder getan zu haben, was für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist.
Dies bedeutet auch, dass den Forderungen von Freiburg Translatenach zusätzlichen Informationen für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nachgekommen wird.
Freiburg Translate ist berechtigt, die Arbeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen.
ARTIKEL 8 – VERTRAGSÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZLICHE ARBEIT, DIE DER KUNDE BENÖTIGT
Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sowie mündliche Zugeständnisse des Personals von Freiburg Translate sind für letztere nur dann verbindlich, wenn sie von Freiburg Translate schriftlich per E-Mail, Fax oder Post bestätigt werden. Ebenso können Änderungen der Bestellung durch den Kunden nur von Freiburg Translate im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt werden. Wenn Freiburg Translate die vom Kunden gewünschten Änderungen berücksichtigt, führt dies zur Erstellung eines neuen Kostenvoranschlags und zur Anpassung des Preises. In einer solchen Situation ist der Kunde an den angepassten Preis gebunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Freiburg Translate je nach Fortschritt der Arbeiten oder im Falle der Unmöglichkeit, den vom Kunden nach Vertragsabschluss vorgelegten Änderungswünschen nachzukommen, die von diesem gewünschten Änderungen nicht durchführen kann.
In diesem Fall ist Freiburg Translate berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne gegenüber dem Kunden zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.
In einem solchen Fall bleibt die vom Kunden bezahlte Anzahlung Eigentum von Freiburg Translate, die dem Kunden auch einen anteiligen Betrag für die Anzahl der bereits übersetzten Wörter in Rechnung stellen kann.
ARTIKEL 9 – VORKEHRUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
a. Vermittlung des für den Arbeitsbereich des Dolmetschers spezifischen Fachglossars
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ihm im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Dolmetscher keine Techniker sind, die das spezifische Vokabular beherrschen, das in dem/den Tätigkeitsbereich(en), in dem/denen der Dolmetschdienst beantragt wird, erforderlich ist.
Daher werden im Rahmen der Bereitstellung der Dienstleistungen sowohl das technische und branchenspezifische Vokabular als auch die interne Sprache von Freiburg Translate nicht garantiert.
In diesem Zusammenhang übermittelt der Kunde Freiburg Translate spontan, mindestens acht (8) Tage vor Beginn der Leistungserbringung, alle für eine effiziente Leistungserbringung notwendigen Unterlagen. Diese notwendige Dokumentation umfasst insbesondere das technische Glossar und das spezifische Vokabular, das in dem von der Bereitstellung der Dienstleistungen betroffenen Fachgebiet verwendet wird.
Wenn der Kunde nicht mindestens 8 Tage vor Beginn der Leistungserbringung ein Glossar zur Verfügung stellt, ist es üblich, dass der Dolmetscher standardisierte Fachbegriffe verwendet, ohne dass dies für ihn verbindlich ist.
b. Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen
Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten für die Anfahrt zum Erfüllungsort zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Selbstkostenpreis (Flug, Bahn, Taxi, Unterkunft, Verpflegung etc.) neu in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, diese gegen Vorlage der Quittungen nach Erhalt zu bezahlen.
c. Zeitpläne für die Bereitstellung von Dienstleistungen
Die Zeiten für Mittag- oder Abendessen, wenn diese Zeiten in den Zeitplänen für die Erbringung der Dienstleistungen enthalten sind, werden in den tatsächlichen Zeitplänen für die Erbringung der Dienstleistungen berücksichtigt.
Insbesondere wenn ein Dolmetscher im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zum Mittag- oder Abendessen mit dem Kunden gebracht wird, gilt diese Mittag- oder Abendessenzeit als effektiver Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen. Auf Wunsch unterzeichnet der Kunde die Anwesenheitsliste des Dolmetschers.
d. Versicherung des Kunden für die Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen
Der Kunde erklärt, dass er gegen die Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistungen versichert ist.
Insbesondere muss diese Versicherung zugunsten des Dolmetschers die Unfallrisiken am Ort des Einsatzes und während der gesamten Dauer des Einsatzes die Schäden an seiner körperlichen Unversehrtheit, seine zivilrechtliche Haftung usw. abdecken.
e. Beschädigung oder Verlust, der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dolmetschanlagen
Wird dem Auftraggeber Dolmetschertechnik (wie Kabinen, Mikrofone, Kopfhörer usw.) zur Verfügung gestellt, so bleibt dieser vom Zeitpunkt der Lieferung bis zur Abholung unter seiner vollen Verantwortung. Jede Beschädigung oder jeder Verlust wird zu den von Freiburg Translate, die die Ausrüstung mietet, festgestellten Kosten in Rechnung gestellt.
f. Verlängerung der Lieferfrist für Dienstleistungen aufgrund des Verschuldens des Kunden
Falls sich die Lieferzeit für die Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, verlängert, trägt der Kunde die Folgen.
Zu diesen Konsequenzen gehören insbesondere :
Bezahlung von Überstunden, die bei der Erbringung der Dienstleistungen verbraucht werden, gemäß dem Satz, der in dem vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag angegeben ist;
die Erstattung der durch die Verlängerung der Frist für die Erbringung der Dienstleistungen entstehenden Transportkosten des Dolmetschers (Flug- oder Bahntickets) bei erstmaliger Vorlage der entsprechenden Belege;
die Erstattung der Aufenthaltskosten des Dolmetschers oder sogar seines Honorars bei erstmaliger Vorlage der entsprechenden Belege, wenn der Dolmetscher aufgrund der Verlängerung der Frist für die Erbringung der Dienstleistungen am Einsatzort bleiben muss.
ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM
Die geistigen Eigentumsrechte von Freiburg Translate in Bezug auf die für den Kunden erbrachten Dienstleistungen sind ausschließliches Eigentum von Freiburg Translate. Freiburg Translate bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Inhaber der Nutzungsrechte und der Kunde kann den Service nicht vor der vollständigen Bezahlung der Rechnung nutzen. Nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung kann der Kunde diese geistigen Eigentumsrechte an der Dienstleistung unter den im Angebot genannten Bedingungen nutzen und/oder verwerten: entweder sind die Rechte zur freien Nutzung auf jedem beliebigen Medium und ohne zeitliche Begrenzung oder sie sind für eine eingeschränkte Nutzung bestimmt.