Beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses
Polizeiliches Führungszeugnis für Verwaltungsverfahren im Ausland
Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses wird von Behörden, Ämtern, Gerichten und Unternehmen im Ausland benötigt. W. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (also z.B. über strafgerichtliche Verurteilungen). Eine solche Bescheinigung wird besonders bei Visumanträgen, aber auch bei einer neuen Arbeitsstelle verlangt. Ihr übersetztes Führungszeugnis wird nur als rechtskräftiges Dokument anerkannt, wenn es mit dem Beglaubigungsvermerk eines/einer vereidigten Übersetzer/in versehen ist.
Unsere Leistungen
Freiburg Translate verfügt über ein großes Netzwerk von vereidigten Übersetzer/innen, die Ihnen hochwertige beglaubigte Übersetzungen Ihrer wichtigsten Dokumente anfertigen können. Unsere Übersetzungen werden weltweit anerkannt, sodass Sie Ihr Führungszeugnis überall auf der Welt vorlegen können. Wir bieten nicht nur beliebte Sprachkombinationen wie von Englisch-Deutsch oder Französisch-Deutsch an, sondern auch noch in 50 weiteren Sprachen mit etwa 150 weiteren Sprachkombinationen. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Führungszeugnis online bestellen
Eine beglaubigte Übersetzung für Ihre Führungszeugnisse, können Sie ganz einfach online in Auftrag geben. Dazu müssen Sie lediglich Ihre gescannten Urkunden der Übersetzung beifügen, in dem Sie oben auf die Schaltfläche “hinzufügen” klicken. Wählen Sie im Warenkorb die Anzahl der erstellten Seiten aus und bestätigen Sie danach Ihre Bestellung
Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Übersetzung fertig ist. Nachdem Sie die E-Mail erhalten haben, können Sie sofort eine Kopie Ihrer Übersetzung herunterladen. Das Original ist bereits an die Post übergeben worden, wenn Sie die E-Mail erhalten. Die Kosten für das Porto eines verfolgten Briefes sind im Preis inbegriffen.
Unser Rat:
Es ist sehr wichtig zu wissen ob eine beglaubigte Übersetzung von Anfang an notwendig ist oder nicht, weil der Wert und die Frist der Umsetzung sich deutlich von denjenigen einer nichtbeglaubigten Übersetzung (allgemeiner genannt „freie Übersetzung“ unterscheiden.