Beglaubigte Übersetzung Ihrer notariellen Urkunden

Notarielle Urkunden für Gerichtsverfahren im Ausland

Sie besitzen notarielle Urkunden und möchten diese übersetzen und beglaubigen lassen? Dann sind Sie bei Freiburg Translate genau richtig. Notarielle Urkunden sollten Sie, falls Sie ihre Rechte im Ausland geltend machen möchten – zum Beispiel bei Erbangelegenheiten oder anderen Gerichtsverfahren – übersetzen und beglaubigen lassen. Behörden, Gerichten oder Ämtern erkennen nur Übersetzungen offizieller Dokumente an, welche mit einem Beglaubigungsvermerk eine/r/s vereidigten Übersetzer/in versehen werden. Die Richtigkeit der Übersetzung kann nur durch ebenjenes Beglaubigungsmerkmal garantiert werden.

Unsere Leistungen 

Wir bei Freiburg Translate bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre notariellen Urkunden übersetzen und beglaubigen zu lassen. Durch unser großes Netzwerk von vereidigten Übersetzer/innen ist es uns möglich Ihre Dokumente in über 50 verschiedene Sprachen und in etwa 150 Sprachkombinationen zu übersetzen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden weltweit anerkannt, sodass Sie sie ohne Probleme bei Behörden, Ämtern oder Gerichten vorlegen können. Eine Apostille ist für diese Art von Dokumenten im Allgemeinen nicht erforderlich. Jedoch kann es sein, dass der Notar oder die Notarin, welche die Übersetzung erhält, trotzdem die Apostille verlangen. In diesem Fall müssen Sie ihn/sie um weitere Informationen bitten. Unsere Dossierverwalter/innen stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihren Verwaltungsverfahren zu unterstützen und sicherzustellen, dass Sie den Prozess problemlos durchlaufen können.

Notarielle Urkunden online bestellen

Eine beglaubigte Übersetzung für Ihre notariellen Urkunden, können Sie ganz einfach online in Auftrag geben. Dazu müssen Sie lediglich Ihre gescannten Urkunden der Übersetzung beifügen, in dem Sie oben auf die Schaltfläche “hinzufügen” klicken. Wählen Sie im Warenkorb die Anzahl der erstellten Seiten aus und bestätigen Sie danach Ihre Bestellung

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Übersetzung fertig ist. Nachdem Sie die E-Mail erhalten haben, können Sie sofort eine Kopie Ihrer Übersetzung herunterladen. Das Original ist bereits an die Post übergeben worden, wenn Sie die E-Mail erhalten. Die Kosten für das Porto eines verfolgten Briefes sind im Preis inbegriffen.

Unser Rat:

Es ist sehr wichtig zu wissen ob eine beglaubigte Übersetzung von Anfang an notwendig ist oder nicht, weil der Wert und die Frist der Umsetzung sich deutlich von denjenigen einer nichtbeglaubigten Übersetzung (allgemeiner genannt „freie Übersetzung“ unterscheiden.
Dein Freiburg Translate Team
Vorteile von unserem Übersetzungsbüro München

Handelsregisterauszug

Beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs für Unternehmen und zur Gewerbeanmeldung im Ausland.

Arbeitszeugnis

Beglaubigte Übersetzung Ihres Arbeitszeugnisses. Empfehlungsschreiben des Arbeitsgebers.

Führungszeugnis

Beglaubigte Übersetzung des polizeilichen Führungszeugnisses. Strafregisterauszug für Verwaltungsverfahren im Ausland.

Abiturzeugnis

Beglaubigte Übersetzung des Abiturzeugnisses. Bewerbungen im Ausland. Arbeit, Universität, etc.

Reisepass

Beglaubigte Übersetzung des Reisepass. Ausweispapiere zum Reisen im Ausland.

Geburtsurkunde

Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde. Personenstandsurkunde zum Leben im Ausland.

Heiratsurkunde

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde. Ehe weltweit anerkennen lassen.

Arbeitsverträge

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Arbeitsverträge. Für neue Geschäftsbeziehungen und internationale Unternehmen.

Praktikumsbescheinigung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Praktikumsbescheinigung. Empfehlungsschreiben für Bewerbungen im Ausland.

Scheidungsurkunde

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde. Für Behörden und Gerichte im Ausland.

Ehefähigkeitszeugnis

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Ehefähigkeit. Bestätigung für Standesämter zum Heiraten im Ausland.

Notarielle Urkunden

Beglaubigte Übersetzung Ihrer notariellen Urkunden. Gerichtsverfahren im Ausland.